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   BFH, 19.03.1993 - III R 45/91   

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https://dejure.org/1993,9559
BFH, 19.03.1993 - III R 45/91 (https://dejure.org/1993,9559)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1993 - III R 45/91 (https://dejure.org/1993,9559)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1993 - III R 45/91 (https://dejure.org/1993,9559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Nichtbestehens eines Obhutsverhältnisses und Pflegeverhältnisses eines Kindes zu den leiblichen Eltern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

    Auszug aus BFH, 19.03.1993 - III R 45/91
    aus: Auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. März 1989 VI R 94/88 (BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680) müsse im Streitfall ein Pflegekindschaftsverhältnis zwischen dem Kläger und E bejaht werden.

    Mit seiner Revision rügt das FA eine Abweichung von dem Urteil in BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680.

    Nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680, die der Senat inzwischen wiederholt bestätigt hat, ist die Voraussetzung, daß das Kind außerhalb der Obhut und Pflege seiner leiblichen Eltern steht, nicht erfüllt, wenn das Kind zusammen mit seiner Mutter im Haushalt der Großeltern lebt und diese das Kind pflegen und unterhalten.

    In der Grundsatzentscheidung in BFHE 157, 66, 70, BStBl II 1989, 680 hat sich der BFH mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des ab 1986 geltenden steuerrechtlichen Begriffs des Pflegekindes auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 19.03.1993 - III R 45/91
    In der Entscheidung zum Kinderlastenausgleich 1983 bis 1985 (Beschluß vom 29. Mai 1990 I BvL 20/84 u. a. BStBl II 1990, 653, 661) stellt es das BVerfG - ohne seine eigene frühere Auffassung ausdrücklich aufzugeben - darauf ab, welcher Spitzensteuersatz noch von einer großen Zahl der Steuerpflichtigen erreicht werde, und nennt dabei konkret 40 v. H.
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BFH, 19.03.1993 - III R 45/91
    Denn bei der Prüfung, ob sich der Gesetzgeber noch im Rahmen der ihm durch Art. 3 i. V. m. Art. 6 des Grundgesetzes (GG) eingeräumten Gestaltungsfreiheit gehalten habe, sei das Kindergeld unter Zugrundelegung des bestehenden Anfangssteuersatzes von 22 v. H. auf einen steuerlichen Freibetrag umzurechnen; insoweit sei auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. November 1976 I BvR 150/75 (BVerfGE 43, 108, BStBl II 1977, 135) hinzuweisen.
  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus BFH, 19.03.1993 - III R 45/91
    Dementsprechend ist der Senat in den Urteilen vom 12. Juni 1991 III R 108/89 (BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20), und vom 7. Februar 1992 III R 103/90 (BFH/ NV 1992, 589) davon ausgegangen, daß auch zwischen einer bei der Geburt ihres Kindes erst 16 Jahre alten Mutter und ihrem Kind ein die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu den Großeltern ausschließendes Obhuts- und Pflegeverhältnis bestehen kann.
  • BFH, 07.02.1992 - III R 103/90

    Voraussetzungen der Leistung eines nicht unwesentlichen Beitrages zum

    Auszug aus BFH, 19.03.1993 - III R 45/91
    Dementsprechend ist der Senat in den Urteilen vom 12. Juni 1991 III R 108/89 (BFHE 165, 201, BStBl II 1992, 20), und vom 7. Februar 1992 III R 103/90 (BFH/ NV 1992, 589) davon ausgegangen, daß auch zwischen einer bei der Geburt ihres Kindes erst 16 Jahre alten Mutter und ihrem Kind ein die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu den Großeltern ausschließendes Obhuts- und Pflegeverhältnis bestehen kann.
  • BFH, 25.04.2018 - III R 24/17

    Kindergeld; Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"

    Im Streitfall befanden sich die Kinder nach den Feststellungen des FG jedenfalls aber noch in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu ihrer leiblichen Mutter, der Lebensgefährtin des Klägers, so dass ein Pflegekindschaftsverhältnis ausscheidet (BFH-Urteile vom 19. April 2007 III R 85/03, BFH/NV 2007, 1855, Rz 26, und vom 19. März 1993 III R 45/91, BFH/NV 1993, 535, Rz 11 ff.).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 10 K 488/01

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für den Zeitraum zwischen der Aufnahme der

    Deshalb genügt es nicht, wenn das Obhuts- und Pflegeverhältnis nur zu einem Elternteil nicht mehr besteht (BFH-Urteile vom 20.01.1995 III R 14/94, BFHE 177, 359, BStBl II 1995, 582; vom 19.03.1993 III R 45/91, BFH/NV 1993, 535; vom 22.09.1993 X R 60/91, BFHE 172, 359, BStBl II 1994, 26).

    Der Bundesfinanzhof hat sich in der Grundsatzentscheidung vom 09.03.1989 VI R 94/88 (a.a.O.; ebenso BFH-Urteil vom 19.03.1993 III R 45/91, a.a.O.) bereits mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des ab 1986 geltenden steuerrechtlichen Begriffs des Pflegekindes auseinandergesetzt und ausgeführt, dass die Nichtgewährung des Kinderfreibetrages in den Fällen des fortbestehenden Obhuts- und Pflegeverhältnisses verfassungsrechtlich unbedenklich sei, da der Gesetzgeber zugleich mit der damaligen Neufassung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG (ab 1986) einen Zuschlag zum Kindergeld nach § 11 a des Bundeskindergeldgesetzes eingeführt habe, der in den Fällen, in denen sich der Kinderfreibetrag bei dem Elternteil nicht oder nur in geringem Umfang auswirke (kein oder nur geringes Einkommen desjenigen, dem der Kinderfreibetrag zusteht) gezahlt werde.

  • FG Hessen, 01.06.1999 - 11 K 3309/96

    Anspruch auf Kinderfreibetrag wegen Pflegekindschaftsverhältnis bei einem

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